Recht

Sind Sie in den Besitz von Falschgeld gelangt, können Sie sich durch die Weitergabe, genau, wie bei der Herstellung von Falschgeld, strafbar machen. Es ist ein verbreiteter Irrtum zu glauben, man mache sich nicht strafbar, weil man ja mit der Herstellung nichts zu tun hat. Auch die Weitergabe von Falschgeld ist strafbar.

Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz. Manchen Falschgeldinhaber veranlasst diese Tatsache, den falschen Geldschein, der ihm ja offensichtlich auch „untergejubelt“ wurde, wieder unter die Leute zu bringen. Doch Vorsicht: Schon der Versuch ist strafbar!

§ 147 Strafgesetzbuch: Wer, abgesehen von den Fällen des § 146 StGB, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Fazit: Wenn Sie merken, dass Sie einen falschen Geldschein in Besitz haben, diesen entweder bei der Polizei oder Ihrer Hausbank abgeben. Wenn Ihre Hausbank kulant ist, bekommen Sie vielleicht sogar Ersatz, sofern Sie nicht gleich mit einem Koffer falscher Banknoten aufwarten.